Minijob Formulare

Minijob-Änderungen ab 01. Januar 2012
Alle Änderungen für 2012 auf einen Blick.
Bitte hier klicken!

Sie möchten Minijobber beschäftigen und abrechnen?

Mit unseren Formularen für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher!

Warum werden spezielle Lohnunterlagen für "Minijobber" benötigt?
Im Vergleich zu "Vollzeit" Arbeitsverhältnissen erfordert die Beschäftigung von "Minijobbern" eine zusätzliche Aufzeichnungspflicht und den Nachweis über die Abgabe von Erklärungen des Beschäftigten. Die Erfassung dieser Daten und die Nachweisung für die Sozialversicherungsprüfung wird mit unserem Lohnabrechnungsformular vorgenommen.
Unsere Lohnabrechnung enthält alle gesetzlichen Verpflichtungen, berechnet den Aushilfslohn, quittiert die Auszahlung und kann anschließend als prüfungssicherer Beleg in einem Buchhaltungs- oder Lohnprogramm weiterverarbeitet werden.
Die Lohnabrechnung erfordert sozialversicherungsrechtlich keinen zusätzlichen Arbeitsvertrag. Nur für längerfristige oder befristete Arbeitsverhältnisse empfehlen wir unseren speziellen Arbeitsvertrag für Minijobber.
Unterscheiden Sie zwei Beschäftigungsarten, erfahren Sie mehr unter:
400-Euro-Minijob
und
Kurzfristig Beschäftigte mit der Sonderform "Kurzfristig Beschäftigte bis 400 €/Monat"

Papierformulare und PDF-Formularprogramme erhalten Sie in unserem "Online-Shop!"
oder
bestellen Sie mit unserem PDF-Bestellfomular "PDF-Bestellformular"
Das PDF-Bestellformular auf dem Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und faxen
oder direkt per Mail senden,
oder einfach blanko ausdrucken, ausfüllen und faxen.

Verlag Gottwald S.L.  → Telefon (14 Cent/Minute) 01805 001437 → Fax (9 Cent/Minute) 01803 551 841 354
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