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Minijob-Änderungen
ab 01. Januar 2012
Alle Änderungen für 2012 auf einen Blick.
Bitte hier
klicken!
Sie möchten Minijobber beschäftigen und abrechnen?Mit unseren Formularen für Minijobs können
Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach
und prüfungssicher!
Warum werden spezielle Lohnunterlagen für "Minijobber"
benötigt?
Im Vergleich zu "Vollzeit" Arbeitsverhältnissen erfordert
die Beschäftigung von "Minijobbern" eine zusätzliche
Aufzeichnungspflicht und den Nachweis über die Abgabe von Erklärungen
des Beschäftigten. Die Erfassung dieser Daten und die Nachweisung
für die Sozialversicherungsprüfung wird mit unserem Lohnabrechnungsformular
vorgenommen.
Unsere Lohnabrechnung enthält alle gesetzlichen Verpflichtungen,
berechnet den Aushilfslohn, quittiert die Auszahlung und kann anschließend
als prüfungssicherer Beleg in einem Buchhaltungs- oder Lohnprogramm
weiterverarbeitet werden.
Die Lohnabrechnung erfordert sozialversicherungsrechtlich keinen zusätzlichen
Arbeitsvertrag. Nur für längerfristige oder befristete Arbeitsverhältnisse
empfehlen wir unseren speziellen Arbeitsvertrag für Minijobber.Unterscheiden
Sie zwei Beschäftigungsarten, erfahren Sie mehr unter:
400-Euro-Minijob
und
Kurzfristig Beschäftigte mit der Sonderform
"Kurzfristig Beschäftigte bis 400 €/Monat"
Papierformulare und PDF-Formularprogramme erhalten
Sie in unserem "Online-Shop!"
oder
bestellen Sie mit unserem PDF-Bestellfomular "PDF-Bestellformular"
Das PDF-Bestellformular auf dem Bildschirm
ausfüllen, ausdrucken und faxen
oder direkt per Mail senden,
oder einfach blanko ausdrucken, ausfüllen und faxen.
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