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Telefon:..069 17 32 64 32-0
Fax: ......069 17 32 64 32-9
Alle Minijob-Änderungen
ab 01. Januar 2012
Sie möchten
Minijobber beschäftigen und abrechnen?
Mit unseren Formularen für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher!
Warum werden spezielle Lohnunterlagen für
"Minijobber" benötigt?
Im Vergleich zu "Vollzeit" Arbeitsverhältnissen erfordert
die Beschäftigung von "Minijobbern" eine zusätzliche
Aufzeichnungspflicht und den Nachweis über die Abgabe von Erklärungen
des Beschäftigten. Die Erfassung dieser Daten und die Nachweisung
für die Sozialversicherungsprüfung wird mit unserem Lohnabrechnungsformular
vorgenommen.
Unsere Lohnabrechnung enthält alle gesetzlichen Verpflichtungen,
berechnet den Aushilfslohn, quittiert die Auszahlung und kann anschließend
als prüfungssicherer Beleg in einem Buchhaltungs- oder Lohnprogramm
weiterverarbeitet werden.
Die Lohnabrechnung erfordert sozialversicherungsrechtlich keinen zusätzlichen
Arbeitsvertrag. Nur für längerfristige oder befristete Arbeitsverhältnisse
empfehlen wir unseren speziellen Arbeitsvertrag für Minijobber.
Unterscheiden Sie zwei Beschäftigungsarten, erfahren Sie mehr
unter:
400-Euro-Minijob und
Kurzfristig Beschäftigte mit der Sonderform
"Kurzfristig Beschäftigte bis 400 €/Monat"
Papierformulare und PDF-Formularprogramme erhalten
Sie in unserem "Online-Shop!"
oder bestellen Sie mit unserem PDF-Bestellfomular "PDF-Bestellformular"
Das PDF-Bestellformular auf dem Bildschirm
ausfüllen, ausdrucken und faxen
oder direkt per Mail senden, oder einfach blanko ausdrucken.
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