Neue Formulare für die Minijobabrechnung
2024 sind lieferbar.
Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2024:
Nachstehende Änderungen für 2024 haben wir in den Lohnabrechnungsformularen
eingearbeitet:
• Die Verdienstgrenze für Minijobs ist am 1. Januar
2024 von 520 auf 538 Euro im Monat gestiegen.
• Der Mindestlohn ist am 1. Januar 2024 auf 12,41€ gestiegen
Alle anderen Grenzen bleiben unverändert.
NEU! Unsere Lohnabrechnung
mit Arbeitsvertrag für Kurzfristige Beschäftigte steht
in einer neuen Auflage 2024 kostenlos per Download
zur Verfügung. Die kostenlose Beta-Version erhalten Sie unter: www.verlaggottwald.de/Kurzfristig-Beschäftigte
Sie möchten Minijobber
beschäftigen und abrechnen?
Mit unseren Formularen für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher! Alle Lohnabrechnungen mit täglichem
Arbeitszeitnachweis(gem.
Mindestlohngesetz §17, Abs. 1)
Nachstehende Formulare für
538-€-Minijobber 2024 sind lieferbar: (Erläuterungen
erhalten Sie durch Klicken auf die nachstehenden Formulare)
Warum werden spezielle Lohnunterlagen
für "Minijobber" benötigt?
Im Vergleich zu "Vollzeit" Arbeitsverhältnissen erfordert
die Beschäftigung von "Minijobbern" eine zusätzliche
Aufzeichnungspflicht und den Nachweis über die Abgabe von Erklärungen
des Beschäftigten. Die Erfassung dieser Daten und die Nachweisung
für die Sozialversicherungsprüfung wird mit unseren Formularen
vorgenommen. (Beitragsverfahrensverordnung
– BVV §8 Entgeltunterlagen)
Unsere Lohnabrechnung enthält alle
gesetzlichen Verpflichtungen, berechnet den Aushilfslohn, quittiert
die Auszahlung und kann anschließend als prüfungssicherer
Beleg in einem Buchhaltungs- oder Lohnprogramm weiterverarbeitet
werden.
In unserem Lohnkonto wird der Lohn und die
abzuführenden Pauschalabgaben berechnet, erfasst und ist
empfehlenswert um der Sozialversicherungsprüfung die gezahlten
Aushilfslöhne und Pauschalabgaben übersichtlich nachzuweisen.