Minijob Monatslohnabrechnung

Neue Formulare für die Minijobabrechnung 2024 sind lieferbar.

Gesetzliche Änderungen ab 01.01.2024:
Nachstehende Änderungen für 2024 haben wir in den Lohnabrechnungsformularen eingearbeitet:

• Die Verdienstgrenze für Minijobs ist am 1. Januar 2024 von 520 auf 538 Euro im Monat gestiegen.
• Der Mindestlohn ist am 1. Januar 2024 auf 12,41€ gestiegen
Alle anderen Grenzen bleiben unverändert.

NEU! Unsere Lohnabrechnung mit Arbeitsvertrag für Kurzfristige Beschäftigte steht in einer neuen Auflage 2024 kostenlos per Download zur Verfügung. Die kostenlose Beta-Version erhalten Sie unter:
www.verlaggottwald.de/Kurzfristig-Beschäftigte

Sie möchten Minijobber beschäftigen und abrechnen?
Mit unseren Formularen für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher!
Alle Lohnabrechnungen mit täglichem Arbeitszeitnachweis
(gem. Mindestlohngesetz §17, Abs. 1)


Nachstehende Formulare für 538-€-Minijobber 2024 sind lieferbar:
(Erläuterungen erhalten Sie durch Klicken auf die nachstehenden Formulare)

Einzelformulare

Papier-Formulare
PDF-Formulare

Abrechnungssysteme

Excel- Formularprogramm (Excel-Arbeitsmappe)

mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Lohnkonto
(alles in einer Arbeitsmappe, Formulardaten müssen nicht wiederholt eingegeben werden)

Warum werden spezielle Lohnunterlagen für "Minijobber" benötigt?
Im Vergleich zu "Vollzeit" Arbeitsverhältnissen erfordert die Beschäftigung von "Minijobbern" eine zusätzliche Aufzeichnungspflicht und den Nachweis über die Abgabe von Erklärungen des Beschäftigten. Die Erfassung dieser Daten und die Nachweisung für die Sozialversicherungsprüfung wird mit unseren Formularen vorgenommen. (Beitragsverfahrensverordnung – BVV §8 Entgeltunterlagen)

  • Unsere Lohnabrechnung enthält alle gesetzlichen Verpflichtungen, berechnet den Aushilfslohn, quittiert die Auszahlung und kann anschließend als prüfungssicherer Beleg in einem Buchhaltungs- oder Lohnprogramm weiterverarbeitet werden.
  • Unser Arbeitsvertrag wird benötigt für längerfristige (über 4 Wochen) oder befristete Arbeitsverhältnisse.
    (Niederschrift der Arbeitsbedingungen)
  • In unserem Lohnkonto wird der Lohn und die abzuführenden Pauschalabgaben berechnet, erfasst und ist empfehlenswert um der Sozialversicherungsprüfung die gezahlten Aushilfslöhne und Pauschalabgaben übersichtlich nachzuweisen.

Download: "PDF-Bestellformular"

Verlag Gottwald  → Telefon 069 17 32 64 32FAX 032 2231 88881
mail@verlaggottwald.de